EU-Taxonomie

Was ist EU-Taxonomie?

Europafahnen vor dem EU-Parlament

Seit dem Jahr 2022 greift im Rahmen des EU-Green Deals die EU-Taxonomie-Verordnung als ein zentraler Baustein.

Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU- Kommission im März 2018 vorgestellt hat. Dieser soll Kapitalflüsse u. a. in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken.

Die Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstosses zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll insbesondere private Investitionen in dieses Vorhaben lenken. Hierbei kommt der Finanzwirtschaft eine Schlüsselrolle zu.


Video-Highlights der EB-Veranstaltung LebensWert-Dialog

"Nachhaltiges Wirtschaften. Chancen und Herausforderungen der EU-Taxonomie." – mit Frau Kristina Jeromin, Geschäftsführerin des Green and Sustainable Finance Cluster Germany.

Die EU-Taxonomie – Katalysator für mehr Nachhaltigkeit in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft? (Podiumsdiskussion, Tag 1)

Taxonomie: Was die neuen EU-Regeln für den Alltag in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bedeuten (Podiumsdiskussion, Tag 2)

Wer ist betroffen?

Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle Anbieter von Finanzmarktprodukten sowie alle Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind.

Ist mein Unternehmen betroffen?

Kollegen schauen auf ein Notebook

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Aktuell umfasst die Taxonomie bereits viele Wirtschaftsbereiche und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Sie legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest und hat dafür sechs Klima- und Umweltschutzziele herausgearbeitet:

Als taxonomiekonform gilt eine Aktivität dann, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt. Zudem muss die Aktivität unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Nachdem zunächst nur die ersten beiden Umweltziele (Bekämpfung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) mit Bewertungskriterien unterlegt waren, wurden mittlerweile für alle sechs Klima- und Umweltschutzziele die Bewertungskriterien erstellt.

Was bedeutet die EU-Taxonomie für mein Unternehmen?

Zwei Kollegen schauen auf ein Blatt Papier

Die EB unterstützt Sie im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich spezifische Berichtspflichten für Unternehmen: Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden unterliegen der Verordnung (sogenannte berichtspflichtige Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt). Diese Unternehmen müssen zur EU-Taxonomie in ihrer nichtfinanziellen Erklärung berichten und qualitative sowie auch quantitative Angaben darüber machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind.

Die Taxonomieberichterstattung soll Unternehmen, die im Sinne der Verordnung ökologisch nachhaltig tätig sind oder die sich an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten beteiligen, sichtbarer machen, so dass dies von Finanzmarktakteuren leichter wahrgenommen werden kann. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht, sogenanntes Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in diese Unternehmen führen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist jedoch nicht unumstritten, unter anderem da sie für die betroffenen Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Daher überarbeitet die EU-Kommission aktuell die bestehenden Regelungen mit dem Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen sowie den Unwuchten der Klassifizierung und Berechnung von nachhaltigen Tätigkeiten zu begegnen.

Nachhaltigkeitskriterien für Branchen

Soziale Taxonomie

Das EU-Expertengremium "Platform on Sustainable Finance" hatte im Februar 2022 ihren Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie vorgelegt. Diese hat – ähnlich wie die ökologische Taxonomie für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – das Ziel, sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen und Kapitalströme dorthin zu lenken. Bislang wurde die soziale Taxonomie als eigenständige Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten von der EU-Kommission jedoch nicht weiterentwickelt und soll ggf. in einem anderen Rechtsrahmen verankert und umgesetzt werden.

"Unsere Kund:innen verfolgen eine wichtige Aufgabe – den Dienst am Menschen. Mit der Sozialen Taxonomie wird die Auseinandersetzung mit Werten und positiven sozialen Beiträgen für die Gesellschaft bei allen Kapitalmarktakteuren gefördert. Wir brauchen aber einfache, gut verständliche und vor allem umsetzbare Lösungen."
 
Thomas Katzenmayer, Vorsitzender des Vorstands der Evangelischen Bank
  

Thomas Katzenmayer, Vorsitzender des Vorstands der Evangelischen Bank

Ökologische Taxonomie

Im Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission bereits die Festlegung von technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele als Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung. Für die weiteren vier Umweltziele liegen die Bewertungskriterien nun ebenfalls vor. Die technischen Bewertungskriterien legen konkret fest, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet und dabei die anderen Ziele nicht wesentlich verletzt.

Die folgende Auflistung von Wirtschaftstätigkeiten und Branchen ist nicht abschließend, da die Taxonomie, wie erwähnt, kontinuierlich weiterentwickelt wird. Folgende Wirtschaftssektoren werden bisher von der Taxonomie umfasst:

Information und Kommunikation

Wirtschaftstätigkeit

  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
  • Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Technische Bewertungskriterien

Baugewerbe und Immobilien

Wirtschaftstätigkeit

  • Neubau
  • Renovierung bestehender Gebäude
  • Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
  • Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
  • Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Technische Bewertungskriterien

Verarbeitendes Gewerbe

Wirtschaftstätigkeit

  • Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
  • Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff
  • Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
  • Herstellung von Batterien
  • Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen
  • Herstellung anderer CO2-armer Technologien
  • Herstellung von Zement
  • Herstellung von Aluminium
  • Herstellung von Eisen und Stahl
  • Herstellung von Wasserstoff
  • Herstellung von Industrieruß
  • Herstellung von Soda
  • Herstellung von Chlor
  • Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
  • Herstellung von wasserfreiem Ammoniak
  • Herstellung von Salpetersäure
  • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

Technische Bewertungskriterien

Energie

Wirtschaftstätigkeit

  • Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
  • Stromerzeugung mittels der Technologie der Solarenergiekonzentration (CSP)
  • Stromerzeugung aus Windkraft
  • Stromerzeugung mittels Meeresenergietechnologie
  • Stromerzeugung aus Wasserkraft
  • Stromerzeugung aus geothermischer Energie
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
  • Stromerzeugung aus Bioenergie
  • Übertragung und Verteilung von Elektrizität
  • Speicherung von Strom
  • Speicherung von Wärmeenergie
  • Speicherung von Wasserstoff
  • Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
  • Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase
  • Fernwärme-/Fernkälteverteilung
  • Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
  • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Solarenergie
  • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit geothermischer Energie
  • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
  • Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Solarthermie
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus geothermischer Energie
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme

Technische Bewertungskriterien

Verkehr

Wirtschaftstätigkeit

  • Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
  • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
  • Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
  • Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogik
  • Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
  • Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
  • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
  • Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
  • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten
  • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
  • Nachrüstung von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
  • Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
  • Schienenverkehrsinfrastruktur
  • Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
  • Infrastruktur für ein CO2-arme Schifffahrt
  • CO2-arme Flughafenstruktur

Technische Bewertungskriterien

Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleitungen

Wirtschaftstätigkeit

  • Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der direkten CO2-Abscheidung aus der Luft
  • Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Technische Bewertungskriterien

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Wirtschaftstätigkeit

  • Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
  • Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
  • Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und Behandlungssystemen
  • Erneuerung von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
  • Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Unfallstelle getrennten Fraktionen
  • Anaerobe Vergärung von Klärschlamm
  • Anaerobe Vergärung von Bioabfällen
  • Kompostierung von Bioabfällen
  • Materialrückgewinnung aus nicht gefährlichen Abfällen
  • Abschiebung und Nutzung von Deponiegas
  • Transport von CO2
  • Unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2

Technische Bewertungskriterien

Sektor Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

Wirtschaftstätigkeit

  • Aufforstung
  • Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern, einschließlich Wiederaufforstung und natürlicher Waldverjüngung nach einem Extremereignis
  • Waldbewirtschaftung
  • Konservierende Forstwirtschaft
  • Pflanzenproduktion
  • Tierhaltung und verbundene Tätigkeiten

Technische Bewertungskriterien

Weitere Schritte

1.   Fortentwicklung der Taxonomie:

Von der EU-Taxonomie sind bislang z.B. das Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen, die Kreativ- und Kulturwirtschaft, das Bildungswesen oder auch die Fischerei noch gar nicht erfasst; andere Bereiche sind nur teilweise enthalten. Doch die ökologische Taxonomie wird sukzessive fortentwickelt.

Dies zeigt sich auch bei der Erstellung der technischen Bewertungskriterien oder auch in dem Bestreben, Übergangstätigkeiten stärker einzubeziehen (Tätigkeiten, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ermöglichen oder beschleunigen).

2.   Vereinfachung der Taxonomie:

Ende Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets Vorschläge zur Anpassung der Taxonomieumsetzung. Die Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf Vereinfachungen bei der Berichterstattung (z.B. Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen, Reduzierung der Datenpunkte oder auch Klarstellungen bei dem Ziel zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) sowie auf Anpassungen bei der Berechnung der Taxonomiequoten (Wesentlichkeitserleichterungen).

Wichtig zu wissen ist: Die vorgeschlagenen Änderungen müssen nach aktueller Konsultation in den Mitgliedstaaten noch den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen und neben der Kommission, vom Europäischen Parlament sowie vom EU-Rat geprüft und verabschiedet werden (Eilverfahren).

Die neuen Regelungen sollen dann möglichst schon für Berichte, die nach dem 1. Januar 2026 veröffentlicht werden, angewendet werden.

Welche Projekte können Fördermittel erhalten?

Welche Projekte können Fördermittel erhalten?

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft hat eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Staatliche Fördermittel helfen Ihnen dabei, Ihre wichtige Aufgaben wahrzunehmen.

  • Welche Förderungen gibt es?
  • Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen?

Der Mehrwert unserer Beratung besteht darin, dass wir für Sie Konzepte entwickeln, die durch die Kombination verschiedener Fördermittel und Förderziele nachhaltige Wirkung in diesem Sinne erzeugen.

Welche Rolle spielt die Finanzwirtschaft?

Die EU-Taxonomie bringt für diverse Finanzmarktteilnehmer konkreten Handlungsbedarf mit sich, beispielsweise für Kreditinstitute, die Finanzportfolioverwaltung betreiben, sowie für Versicherungen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Wer ein Finanzmarktprodukt als ökologisch vermarkten will, muss dessen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen offenlegen.

Zudem spielt der Finanzsektor eine wichtige Rolle dabei, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Nachhaltigkeitsaspekte fließen künftig stärker in die Beratung ein. Dies erfolgt stets vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenvereinbarung zum Anlegerschutz MIFID II.

Symbol eines Menschen in einem Kreis

Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

 

Symbol eines Doktorhutes

Physische, Transaktions- und soziale Risiken

 

Symbol einer Lupe, die einen Entwicklungslinie untersucht

Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen umlenken

 

Symbol eines richtungswechselndes Stromkabels

Neue, veränderte IT-Systeme, um die Daten zu verarbeiten

 

Symbol einer Waage, die Einstellung und Risiko austariert

Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

 

Symbol zweier Menschen, die sich austauschen

Veränderte Anforderungen an Mitarbeiter:innen

 

Die Evangelische Bank bekennt sich nachdrücklich zu den Klimazielen der EU. Als eine der größten Kirchenbanken Deutschlands ist die Bewahrung der Schöpfung Grundantrieb unseres Handelns. Wir unterstützen unsere Kund:innen im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.