Login
Hände einer Frau tippen auf einem Laptop, in einer Hand hält sie ein Smartphone

Schnell, sicher, jederzeit: Echtzeitüberweisungen sind seit dem 5. Oktober fester Bestandteil unseres Zahlungsangebots

Geld rund um die Uhr in Sekunden überweisen und empfangen? Seit dem 5. Oktober müssen alle Banken in der Eurozone Echtzeitüberweisungen anbieten. Ziel ist es, den Geldtransfers schneller und effizienter zu gestalten.

Hinweis zur Empfängerverifizierung bei ausgehenden Zahlungen

Mit dem Start der Empfängerverifizierung (VoP) kann es vereinzelt zu Herausforderungen im ausgehenden Zahlungsverkehr kommen. Bitte prüfen Sie bspw. über die Webseite Ihres Zahlungsempfängers, ob dort Informationen zur korrekten Empfängeradresse bereitgestellt werden. So können Sie dazu beitragen, dass Ihre Zahlungen reibungslos und ohne Verzögerungen verarbeitet werden können.

Jetzt zustimmen

Was müssen Sie tun?

Damit Sie die entstehenden Vorteile dieser Änderungen für sich nutzen und Ihren Zahlungsverkehr wie gewohnt ausführen können, ist Ihr aktives Mitwirken erforderlich.

Sollten Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren angepassten Bedingungen trotz wiederholter Aufforderung nicht erteilt haben, sperren wir wie mehrmals erwähnt seit dem 6. Oktober Ihre ausgehenden Überweisungen und Daueraufträge. Eine nachträgliche Zustimmung ist möglich. Bitte erteilen Sie uns diese über das Online-Banking oder durch Zusendung des bereitgestellten Formulars. Nach der Bearbeitung Ihrer Zustimmung können wir ihre ausgehenden Überweisungen und Daueraufträge wieder freischalten. 

Bei erfolgter Zustimmung gilt es zu beachten: 

  1. Korrekte Schreibweise des Namens sicherstellen: Für den Namensabgleich greift die VoP-Prüfung auf die Daten des Zahlungsempfängerinstitut zu. Stellen Sie daher sicher, dass auf allen externen Dokumenten (z. B. Rechnungen, Spendenaufrufen) Ihr Name korrekt und vollständig angegeben ist. So vermeiden Sie unnötige „No Match“-Meldungen bei ihren Kunden oder Spendern. In der Regel ist bei Ihrer Bank Ihr vollständiger Name hinterlegt – entweder Ihr bürgerlicher Name als Privatperson oder der offizielle juristische Name. 

  2. Namen der Zahlungsempfänger überprüfen: Wenn Sie häufig Überweisungen tätigen, lohnt es sich, gespeicherte Empfängerdaten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren auf den vollständigen bürgerlichen bzw. juristischen Namen. Vor allem empfiehlt es sich auch die Buchhaltungssoftware dahingehend zu überprüfen.

  3. Zahlungsverkehrslösungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrs-, aber auch Buchhaltungs- oder ERP-Software Instant Payments unterstützt. Für die Lösungen der Evangelischen Bank eG werden die Umsetzungsarbeiten bis zum Oktober 2025 abgeschlossen sein.

  4. Wachsam bleiben: In Phasen technischer Umstellungen nutzen Betrüger gerne die Verunsicherung aus. Informieren Sie sich über Phishing-Mails oder betrügerische Anrufe.

Was bedeutet das für Sie?

  • Geld in Sekunden: Überweisungen innerhalb der EU werden bei der Auswahl der Echtzeitüberweisung rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – in wenigen Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben.
  • Mehr Sicherheit: Vor jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob der Name des Empfängers zum angegebenen Konto passt (sogenannte „Verification of Payee“, kurz: VoP). Diese Maßnahme dient der Betrugsprävention im Zahlungsverkehr, insbesondere bei Überweisungen. Das Ergebnis der Prüfung wird in drei Stufen zurückgemeldet:
    • „Match“ – Name und IBAN stimmen überein
    • „Close Match“ – leichte Abweichung
    • „No Match“ – keine Übereinstimmung
  • Keine Zusatzkosten: Echtzeitüberweisungen sind nicht teurer als herkömmliche SEPA-Überweisungen.
  • Ohne Limit: Die bisherige Überweisungsgrenze von 100.000€ pro Einzelauftrag wurde aufgehoben.

Erklärvideo  zum Thema

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Instant Payment • Länge: 01:38

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Dies ist ein YouTube-Video. Sobald Sie das Video starten, gelten die Google Datenschutzrichtlinien.

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Instant Payment • Länge: 01:38


Was tun wir für Sie?

Um diese Anforderungen umzusetzen, investieren wir in moderne Technologien und neue Lizenzen. Gleichzeitig nutzen wir die Gelegenheit, um unser Angebot für Sie zu verbessern:

  • Neue Funktionen im Onlinebanking, z. B. sofortige Zahlungsbestätigungen.
  • Schnellere Prozesse für Rücküberweisungen und Zahlungseingänge.
  • Mehr Komfort bei Zahlungen im Alltag – ob beim Online-Shopping oder unter Freunden.

Besonderheiten für den Massenzahlungsverkehr (EBICS)

Auch für den Zahlungsverkehr über EBICS ergeben sich wichtige Neuerungen.  Die VoP-Prüfung muss auch bei EBICS-Zahlungen integriert werden – insbesondere bei der Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU). Das Ergebnis dieser Prüfung muss dem Nutzer klar und nachvollziehbar angezeigt werden, bevor er die Zahlung beauftragt.

Nicht zuletzt erfordert die Umsetzung von Instant Payments im EBICS-Kontext auch technische Anpassungen. Neue SEPA-Formatversionen müssen unterstützt werden, um die regulatorischen und funktionalen Anforderungen vollständig abzubilden.

Im Rahmen der Echtzeitüberweisungen gilt es zu beachten, dass EBICS ein sequenzielles Verfahren darstellt.

Sollten Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren angepassten Bedingungen trotz wiederholter Aufforderung nicht erteilt haben, sperren wir wie mehrmals erwähnt seit dem 6. Oktober Ihre ausgehenden Überweisungen und Daueraufträge. Aus technischen Gründen werden wir beim EBICS-basierten Zahlungsverkehr Einreichungen sämtlicher Art über die betroffenen Konten nicht mehr ermöglichen.  Eine nachträgliche Zustimmung ist möglich. Bitte erteilen Sie uns diese durch Zusendung des bereitgestellten Formulars. Nach der Bearbeitung Ihrer Zustimmung können wir ihre ausgehenden Überweisungen sowie Einreichungsberechtigungen über EBICS freischalten.


Weitere Informationen & FAQ

Was kostet die Nutzung des Service Empfängerüberprüfung?
  • Die Empfängerüberprüfung ist gemäß den Vorgaben der Regulierung ein entgeltfreier Service.

Hat bei der Empfängerüberprüfung auch die Groß- und Kleinschreibung einen Einfluss auf das Ergebnis des Abgleichs?
  • Nein, bei der Empfängerüberprüfung wird nicht zwischen Groß- oder Kleinschreibung unterschieden.

Kann eine Zahlung abgewiesen werden, obwohl die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung ergeben hat?
  • Ja, die Empfängerüberprüfung ist ein der Ausführung des Kundenauftrags vorgelagerter Prozess. Bisherige Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, gelten weiterhin.

Werden Überweisungen möglich sein, auch wenn der Empfängername nicht übereinstimmt, oder weist die Bank solche Überweisungen ab?
  • Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass die Erbringung der Empfängerüberprüfung den Zahler nicht daran hindern, die betreffende Überweisung zu autorisieren. Die Bank weist keine Zahlung auf Basis des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab, sondern der Zahler trifft selbst die Entscheidung, ob er die Zahlung autorisiert oder nicht.

Werden die Änderungen auch den Lastschriftverkehr betreffen?
  • Nein, der Lastschriftverkehr bleibt von den Änderungen grundsätzlich unberührt.

Fallen Euro-Eilüberweisungen auch unter die Vorgaben der Regulierung, insbesondere unter die der Empfängerüberprüfung?
  • Nein, aktuell unterliegen Euro-Eilüberweisungen und auch Auslandszahlungen nicht der o.g. Regulierung und damit auch nicht den Vorgaben der Empfängerüberprüfung. Hier bleiben die Einreichungs- und Freigabeprozesse also unverändert.

Werden terminierte SEPA-Überweisungen auch geprüft?
  • Die Aufträge werden bei der Einreichung mit Nutzung der Empfängerüberprüfung sofort geprüft, aber am Tag der angegebenen Terminausführung erfolgt keine erneute Empfängerüberprüfung. 

Wie lauten die neuen Bedingungen zur Datenfernübertragung?
Wie lauten die neuen Sonderbedingungen für das Online-Banking?
Wie lauten die neuen Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr?