Besonderheiten für den Massenzahlungsverkehr (EBICS)
Auch für den Zahlungsverkehr über EBICS ergeben sich wichtige Neuerungen. Die VoP-Prüfung muss auch bei EBICS-Zahlungen integriert werden – insbesondere bei der Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU). Das Ergebnis dieser Prüfung muss dem Nutzer klar und nachvollziehbar angezeigt werden, bevor er die Zahlung beauftragt.
Nicht zuletzt erfordert die Umsetzung von Instant Payments im EBICS-Kontext auch technische Anpassungen. Neue SEPA-Formatversionen müssen unterstützt werden, um die regulatorischen und funktionalen Anforderungen vollständig abzubilden.
Im Rahmen der Echtzeitüberweisungen gilt es zu beachten, dass EBICS ein sequenzielles Verfahren darstellt.
Sollten Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren angepassten Bedingungen trotz wiederholter Aufforderung nicht erteilt haben, sperren wir wie mehrmals erwähnt seit dem 6. Oktober Ihre ausgehenden Überweisungen und Daueraufträge. Aus technischen Gründen werden wir beim EBICS-basierten Zahlungsverkehr Einreichungen sämtlicher Art über die betroffenen Konten nicht mehr ermöglichen. Eine nachträgliche Zustimmung ist möglich. Bitte erteilen Sie uns diese durch Zusendung des bereitgestellten Formulars. Nach der Bearbeitung Ihrer Zustimmung können wir ihre ausgehenden Überweisungen sowie Einreichungsberechtigungen über EBICS freischalten.